Fäkalientanks Nachrüstungspflicht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2004 über die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorgelegte 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung beraten und der darin enthaltenen Ausnahmeregelung zugestimmt. Danach sind nunmehr Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 10,50 Meter lang oder 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen. Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette an Bord haben, müssen ab 1. Januar 2005 mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein.

Schreibe einen Kommentar